Arbeitssicherheit
Definition
Arbeitssicherheit beschreibt den Schutz vor arbeitsbedingten Unfällen und Verletzungen. Geregelt ist die Arbeitssicherheit im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Unterhalb dieser Gesetzesebene findet man viele Verordnungen. Für unseren Betrieb relevant sind hiervon u.a. die Arbeiststättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Die Verordnungen wiederum beschreiben Regeln wie die ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten, früher Arbeitsstättenrichtlinien), TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) und TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe).
Akteure
Führungskräfte tragen die Verantwortung im Arbeitsschutz, unterweisen die Mitarbeiter regelmäßig und sind für die Mängelbeseitigung zuständig. Die Arbeitnehmer wiederum dürfen sich und andere nicht gefährden und müssen alle Gefahren unverzüglich melden. Außerdem sollen sie sofern erlaubt und möglich Mängel beseitigen. Arbeitnehmer müssen sich an die Regelungen im Betrieb halten und Arbeitsmittel und ihre Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß benutzen.